Allgemeine Geschäftsbedingungen - Medizin & Service GmbH

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Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Leistungsbedingungen
Medizin & Service GmbH, Boettcherstraße 10, 09117 Chemnitz, Deutschland
AGB2021 Rev.0.2


I. Allgemeines

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden, insbesondere Einkaufs- und Zahlungsbedingungen, erkennen wir, sofern vorhanden, grundsätzlich nur schriftlich an. Ansonsten liefern bzw. leisten wir nur unter Zugrundelegung unserer Bedingungen.

II. Vertragsabschluß

(1) Unsere Angebote sind unverbindlich. Alle Aufträge bedürfen der Schriftform.
(2) Proben gelten als Durchschnittsmuster. Die Muster bleiben Eigentum des Verkäufers.
(3) Alle sonstigen Abmachungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
(4) Bei allen in unserem Online- Shop bestellten Waren sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen oder abzulehnen.

III. Kaufpreis und Nebenkosten

(1) Alle Preise gelten ab Werk, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
(2) Treten zwischen Auftragserteilung und Lieferung Preisänderungen ein, erfolgt die Berechnung zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen, sofern zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen oder eine entsprechende Preisänderungsklausel ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Bei Bestellungen unter EUR 50,00 Nettowarenwert  berechnen wir EUR 7,50 Mindermengenzuschlag, ausgenommen sind Bestellungen aus unserem Online-Shop.
(4) Ist keine frachtfreie Lieferung vereinbart, so sind die Kosten der Fracht und die dazugehörenden Nebenkosten vom Kunden zu verauslagen. Die Angabe von Frachtkosten ist unverbindlich. Den Preisen liegen die am Tag des Angebots geltenden Fracht und Versandkosten zugrunde. Veränderungen dieser Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung gehen zugunsten oder zu Lasten des Kunden.
(5) Für Bestellungen in unserem Online Shop sind die dort am Tag der Bestellung genannten Preise und Versandkosten maßgeblich.

IV. Gefahrenübergang

(1) Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und Versenkung geht in allen Fällen auf den Empfänger über, sobald der Liefergegenstand der Bestimmungsadresse zugestellt wurde.

V. Lieferfrist

(1) Wir liefern zu dem vertraglich vereinbarten Termin. Dieser ist eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand zum Termin unsere Geschäfts- oder Lagerräume verlassen hat bzw., soweit Leistungen von uns zu erbringen sind, mit abgeschlossener Leistung. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Vorliegen Höherer Gewalt, wozu auch Verkehrsstockungen und -behinderungen, Streik und Aussperrung zählen. Bei Lieferung bedarf es einer Abnahmeerklärung durch den Kunden nicht, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muß schriftlich gesetzt werden. Der Rücktritt vom Vertrag muß durch eingeschriebenen Brief erklärt werden. Das Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Nachfrist vom Kunden ausgeübt werden.
(2) Ein für den Fall des Leistungsverzugs dem Kunden zustehender Anspruch auf Schadenersatz wegen Verzugsschaden oder wegen Nichterfüllung, der wahlweise zum Rücktrittsrecht  geltend zu machen ist, wird dahin begrenzt, daß der Verzug auf mindestens grob fahrlässiger Verursachung durch uns beruht oder aber, daß der Kunde nachweist, daß ihm durch unseren Verzug Schadenersatzansprüche seiner Kunden ernstlich drohen. Der Schadenersatzanspruch ist im letzteren Fall dahin beschränkt, daß für Schäden, die vertragsuntypisch und von uns nicht vorhersehbar oder vom Kunden beherrschbar sind, nicht gehaftet wird. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch bei grobem Verschulden eines Erfüllungsgehilfen. Die gesetzliche Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Medizin & Service GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten bleibt hiervon unberührt. Soweit die Haftung durch uns ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VI. Abnahmeverweigerung

(1) Verweigert der Kunde die Abnahme der Ware, so können wir ihm eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Kunde die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist  nicht abgenommen, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz in Höhe von 20% des vereinbarten Kaufpreises wegen Nichterfüllung zu verlangen. Uns und dem Kunden bleibt es jedoch unbenommen, einen höheren bzw. niedrigeren tatsächlichen Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

VII. Montage, Kundendienst

(1) Die Montage und die Ausführung von Serviceleistungen erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch uns. Wir sind berechtigt, die entsprechenden Arbeiten auch durch beauftragte Fachkräfte oder  ausführen zu lassen.
(2) Die Montage umfaßt die betriebsfertige Aufstellung der gelieferten Anlagen an Ort und Stelle. Alle Vorarbeiten, wie Herrichten des Aufstellungsplatzes, Heranführen von Versorgungsleitungen usw., sind vom Kunden auf seine Kosten rechtzeitig vor Montagebeginn auszuführen.
(3) Die in den Aufstellzeichnungen angegebenen Maße sind für den Kunden verbindlich. Falls die Maße nicht  eingehalten werden und durch Nacharbeiten oder aus anderen Gründen Mehrkosten entstehen, gehen diese Kosten zu Lasten des Kunden, wobei eine Berechnung nach Aufwand erfolgt. Der Kunde hat Vorsorge zu treffen, daß die Montage ohne Zeitverlust und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Der Kunde hat etwa erforderliche Hebewerkzeuge und Gerüste auf seine Kosten zu stellen.
(4) Alle Leitungen, die für die Aufstellung oder Inbetriebnahme der Geräte und Anlagen erforderlich sind (z.B. Wasser, Entwässerung, Strom, Gas usw.) müssen bis zu den in der Montagezeichnung angegegebenen Stellen vor Montagebeginn vom Kunden verlegt sein.
(5) Durch die Übernahme der Montage wird die Regelung über den Gefahrenübergang für die Lieferung von Gegenständen nicht geändert.
(6) Die Montagekosten umfassen Reisekosten, Werkzeug Stundenlöhne für Arbeits und Reisezeit und Auslösungen. Die Stundenlöhne werden nach Stundennachweis zu unseren jeweils geltenden Sätzen in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden bei Serviceleistungen die verbauten Teile und Materialien berechnet.
(7) Wenn für die Montage ein Pauschalpreis vereinbart wurde, umfasst dieser nicht die Abnahme durch den TÜV und bakteriologische Prüfungen.
(8) Alle Unterbrechungen der Montagearbeit, die nicht durch unsere Monteure oder durch Mängel an den Geräten oder Anlagen verursacht sind, insbesondere Verzögerung durch ungenügenden Baufortschritt oder mangelnde Versorgung mit Strom, Gas, Dampf, Wasser, etc, berechtigen uns, die dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert geltend zu machen.

VIII. Annahmeverzug

(1) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so wird die Ware auf seine Kosten und Gefahr an einem von uns bestimmten Ort eingelagert.
(2) Dauert der Annahmeverzug länger als 3 Monate, so sind wir nach vorheriger schriftlicher Anzeige berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Liefergegenstand im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern, sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.

IX. Bezahlung des Kaufpreises

(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart ist, sind die Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Skonto wird nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.
(2) Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen; werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Kunde. Diese Kosten sind uns zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten.
(3) Bezahlung des Kaufpreises im Online-Shop ist möglich durch Vorauskasse oder Paypal.

X. Zahlungsverzug des Kunden

(1) Wird die Zahlungsfrist überschritten, so hat uns der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.
(2) Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Konkurses oder des Vergleichsverfahrens durch den Kunden sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

XI. Rücknahme

(1)  Es können nur unbenutzte Waren in der Originalverpackung zurückgenommen werden. Rücknahmen sind in jedem Fall kostenpflichtig
(2) Rücknahme von Waren erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Medizin & Service GmbH.
(3) Datenträger, bei denen die Versiegelung geöffnet wurde, werden nicht zurückgenommen.

XII. Gewährleistung

(1) Offene Transportschäden (Verpackung beschädigt) müssen vom Auslieferer sofort schriftlich bestätigt werden bzw. der liefernden Spedition innerhalb von 24 Stunden schriftlich gemeldet werden, verdeckte Transportschäden (Inhalt beschädigt) binnen 1 Woche. Die Ware muß bis zur Besichtigung vollständig, wie bei Erhalt, unbenutzt bleiben.
(2) Mängel der gelieferten Ware, der erbrachten Leistung oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bzw. nach Leistungsbeendigung - bei verdeckten Mängeln spätestens innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung - schriftlich zu rügen. Erfüllt der Kunde die ihm obliegende Untersuchungs- und/oder Rügepflicht nicht oder nicht rechtzeitig, so sind sämtliche Ansprüche aus der mangelhaften Lieferung bzw. Mehr- oder Minderlieferung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Arglist auf unserer Seite vor.
(3) Hat der Kunde oder ein Dritter eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten vorgenommen, ist unsere Haftung insoweit ausgeschlossen, wie diese Nachbesserungsarbeiten zu weiteren Schäden geführt haben.
(4) Wir haben das Recht, beanstandete Ware oder Leistungen insgesamt nachzubessern oder eine Ersatz-lieferung vorzunehmen. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung auch beim zweiten Mal fehl, kann der Kunde den Vertrag rückgängig machen (Wandlung) oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Dasselbe gilt, wenn wir zur Nachbesserung oder mangelfreien Ersatzlieferung nicht in der Lage sind. Durch Ausbesserung oder Nachbesserung wird die Gewährleistungspflicht um die Dauer dieser Arbeiten verlängert.
(5) Wir nehmen die Nachbesserung nach unserer Wahl am Erfüllungsort oder an dem Ort vor, an dem sich der nachzubessernde Gegenstand im Zeitpunkt der Mängelrüge befindet. Die Kosten für notwendigen Her- und Hintransport werden von uns getragen, sofern sich der nachzubessernde Gegenstand an dem Ort befindet, an den er vertragsgemäß zu liefern war.
(6) Stellt sich heraus, daß die vom Kunden beanstandete Ware oder Leistung mängelfrei ist, können wir dem Kunden die Aufwendungen in Rechnung stellen, die uns zur Überprüfung der Mangelhaftigkeit der Sache erwachsen sind.
(7) Die Gewährleistungsfrist richtet such nach den gesetzlichen Bestimmungen (EU-Richtlinie). Sie beginnt mit dem Gefahrübergang, spätestens mit Ablieferung der Ware. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung/Produkthaftpflicht geltend gemacht werden.
(8) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
   - ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
   - fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte
   - natürliche Abnützung
   - fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
   - Austauschteile
   - chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse,
sofern sie nicht auf unser Verschulden oder die Normalfunktion der Waren zurückzuführen sind.
(9) Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen haften wir vorbehaltlich der Regelungen in Abs.(1) und (2) im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand.
(10) Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit.

XIII. Haftung

(1) Soweit in diesen Bedingungen nicht anders bestimmt, haften wir in vollem Umfang nur für Schäden, die auf Vorsatz oder dem groben Verschulden unserer Angestellten beruhen.
(2) Für Schäden, die durch das grobe Verschulden eines einfachen Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haften wir im vertragstypischen Schadensumfang.
(3)  Für eigene einfache Fahrlässigkeit oder die einfache Fahrlässigkeit leitender Angestellter haften wir ebenfalls nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
(4) Weitergehende Ansprüche des Kunden als in diesen Bedingungen vorgesehen, vor allem für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sind, soweit sie nicht auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen und die Zusicherung gerade den Schutz des Kunden vor solchen Schäden bezwecken sollte, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluß gilt auch, soweit Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung, für Verschulden bei Vertragsschluß oder außervertraglichen Haftungstatbeständen, wie z.B. unerlaubter Handlung, hergeleitet werden. Der Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf unserer Seite oder seitens eines unserer leitenden Angestellten sowie für die Fälle, in denen die Folgeschäden und der entgangene Gewinn zum vertragstypischen vorhersehbaren Schaden gehören. Soweit wir durchsetzbare Ansprüche gegen Dritte haben, werden wir von der Haftung durch Abtreten dieser Ansprüche an den Kunden frei.
(5) Der Haftungsauschluß gemäß Abs.4 gilt ferner nicht Ansprüche gemäß §§ 1, 4  Produkthaftungsgesetz. Außerdem gilt er nicht für anfängliches Unvermögen oder zu vertretende Unmöglichkeit und für Verzugsschäden.
(6) Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von der Haftungsregelung nicht erfasst.


XIV. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur restlosen Bezahlung bleiben die von uns gelieferten Gegenstände unser Eigentum. Wir haben bis zu diesem Zeitpunkt das Recht zur Rücknahme unserer Leistung im gesamten Umfang.
(2) Sollten wir das Eigentum durch Verbindung oder Vermischung verlieren, so erhalten wir Miteigentum an der verbundenen oder vermischten Sache. Wird der Liefergegenstand, der noch in unserem Eigentum steht, vom Kunden weiterveräußert, so tritt der Kunde die aus der Veräußerung entstehende Geldforderung bereits im Voraus an uns ab. Der Kunde darf die noch in unserem Eigentum stehenden Gegenstände weder verpfänden, noch sicherungsübereignen.
(3) Wird die Ware durch den Kunden verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Kunden, der damit als Hersteller im Sinne des § 950 BGB gilt und das Eigentum an dem Zwischen oder Enderzeugnis erwirbt. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von ihm gelieferten Ware zum Wert der fremden Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt uns der Kunde schon heute dem ihm hieraus entstehenden Vergütungsanspruch gegen den Dritten ab.
(4) Die Gefahr des Untergangs, der Abnutzung oder Beschädigung während der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände gegen Schaden und Verlust jeder Art ausreichend zu unseren Gunsten zu versichern.
(5) Die Rücknahme der von uns gelieferten Gegenstände aufgrund unseres Eigentumvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dieser wird ausdrücklich schriftlich von uns erklärt.

XV. Aufrechnung

(1) Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen ist nur insoweit zugelassen, als diese Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

XVI. Erfüllungsort

(1) Erfüllungsort ist, sofern nicht vertraglich anders vereinbart, der Gerichtsstand der Medizin&Service GmbH.

XVII. Nichtigkeit einzelner Klauseln, Änderungen

(1) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts und Lieferbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Jede Änderung dieser Bedingungen bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf diese Schriftformklausel. Werden Bedingungen durch schriftliche Vereinbarung teilweise abgeändert, so bleiben die Übrigen gültig.


 
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